Rufen Sie uns an: 0 85 32 / 96 30 – 0

oder schreiben Sie uns eine Email an:
info@hendlmaier.de

Verwaltung

Die Verwaltung Ihrer Immobilien ist bei uns in guten Händen. Wir nehmen uns sämtlicher technischen und kaufmännischen Verwaltungstätigkeiten an. Neben der Instandhaltung Ihrer Immobilie und der korrekten Abrechnungen wickeln wir den kompletten kaufmännsichen Verwaltungsbereich ab.

Verwaltung

Das gehört zu unseren
Verwaltungstätigkeiten:

  • für die ordnungsgemäße Instandsetzung und Instandhaltung zu sorgen.
  • die Versorgung mit Energie sicherzustellen und dafür erforderliche Verträge zu schließen.
  • die Müllentsorgung in erforderlichem Maße zu veranlassen.
  • Personal (Hausmeister/Reinigungskräfte) anzustellen oder entsprechende Dienstleistungsverträge abzuschließen.
  • sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft ordnungsgemäß zu verbuchen.
  • die jährliche Abrechnung der Betriebskosten vorzunehmen und für das auf die Abrechnung folgende Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen. Abrechnung und Wirtschaftsplan sind der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
  • jährlich mindestens einmal eine ordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen und durchzuführen.
  • die Beschlüsse der Versammlung zu protokollieren, umzusetzen und eine Beschlusssammlung zu führen.
  • Beschlussprotokolle sowie alle weiteren Verwaltungsunterlagen unter Berücksichtigung der Aufbewahrungspflichten des Handels- und Steuerrechts sorgfältig aufzubewahren.
  • gemeinschaftliche Gelder zu verwalten und getrennt vom eigenen Vermögen zu halten. Dafür sind Konten auf den Namen der Eigentümergemeinschaft zu führen.
  • Lasten– und Kostenbeiträge sowie sonstige Zahlungen anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen.
  • die gesammelte Instandhaltungsrücklage verzinslich anzulegen.
  • sonstige Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen.
  • das außergerichtliche Mahnwesen durchzuführen und ggf. gerichtliche Schritte zur Sicherung der Ansprüche der Gemeinschaft einzuleiten.
  • objektbezogene Versicherungen im erforderlichen Umfang abzuschließen und bei Eintritt eines Versicherungsfalles für die Eigentümergemeinschaft sachdienliche Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
  • die Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis und gegenüber einzelnen Eigentümern gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Back to top